Notartätigkeiten

Ein Notar übt folgende Tätigkeiten aus:

  1. Er erstellt notarielle Urkunden;
    Betreffend Urkunden zur Bestätigung eines Erbes arbeiten wir zur Zeit daran, ein Informationssystem für die Registrierung dieser Akten zu schaffen; sobald dies erledigt ist, werden solche Tätigkeiten ausgeübt.)
  2. Er stellt Beglaubigungen aus;
  3. Er stellt Aussagen zu;
  4. Er fertigt Protokolle an;
  5. Er gibt Wechsel und Schecks zu Protest;
  6. Er bewahrt Dokumente, Geld und Wertpapiere auf;
  7. Er erstellt Auszüge und Abschriften;
  8. Er erstellt Akten- und Erklärungsprojekte und beurkundet Zeugenaussagen;
  9. Er wirkt bei anderen Aufgaben mit, soweit ihm dies gesetzlich erlaubt oder vorgeschrieben ist.

Honorar des Notars

Notare erheben für ihre Tätigkeit Gebühren nach der Kostenordnung des Justizministers vom 28 Juni 2004, die die maximalen Gebühren für Notartätigkeiten bestimmt. (Staatsanzeiger 148, Position 1564 mit späteren Änderungen)