Notartätigkeiten
Ein Notar übt folgende Tätigkeiten aus:
- Er erstellt notarielle Urkunden;
- Er stellt Beglaubigungen aus;
- Er stellt Aussagen zu;
- Er fertigt Protokolle an;
- Er gibt Wechsel und Schecks zu Protest;
- Er bewahrt Dokumente, Geld und Wertpapiere auf;
- Er erstellt Auszüge und Abschriften;
- Er erstellt Akten- und Erklärungsprojekte und beurkundet Zeugenaussagen;
- Er wirkt bei anderen Aufgaben mit, soweit ihm dies gesetzlich erlaubt oder vorgeschrieben ist.
Honorar des Notars
Notare erheben für ihre Tätigkeit Gebühren nach der Kostenordnung des Justizministers vom 28 Juni 2004, die die maximalen Gebühren für Notartätigkeiten bestimmt. (Staatsanzeiger 148, Position 1564 mit späteren Änderungen)




