Die Haupttätigkeit des Notars ist die Beurkundung von Rechtsvorgängen jeglicher Art, die entweder auf Grund gesetzlicher Vorschriften der Notarbeurkundung bedürfen oder freiwillig beurkundet werden sollen, weil die Vertragsparteien diese Vorgänge
in Form des Notaraktes haben möchten. Der Notar ist ein unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes und ist genauso wie Beamter geschützt. Die notariellen Urkunden, die rechtmäßig gemacht sind, gelten als Amtsdokumente. Die notarielle Tätigkeit wird in einer Notarkanzlei ausgeübt, und wenn die Angelegenheit einen anderen Charakter oder besondere Umstände hat, kann solche Tätigkeit auch an einem anderen Ort vollzogen werden.
Bei jedem Vertrag prüft der Notar alle Daten und passt auf die Interessen der Mandanten auf. Der Notar ist verpflichtet, die Urkundsbeteiligten zu betreuen und in juristischen Fragen so umfassend zu beraten, dass er ihren Willen urkundlich erfassen kann. Der Notar muss sich unbedingt neutral verhalten und darf seine Beratung keinesfalls zum Vor- oder Nachteil einer Vertragspartei gestalten.




